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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

I. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen der EOG Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) („EOG Verwaltung UG“ oder „wir“/ „uns“), und ihren Kunden geschlossen werden. Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Sofern bei der Bezeichnung die männliche Form verwendet wird, erfolgt dies lediglich aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit und Simplifizierung verwendet. Sämtliche Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

II. Der Kunde geht in Übereinstimmung mit den AGB eine vertragliche Beziehung mit der EOG Verwaltung UG ein. Gegenstand der vertraglichen Beziehung können dabei sein: 1. die Verwaltung eines Zinshauses, eines Gewerbeobjektes oder einer Wohneigentümergemeinschaft 2. Die Vermarktung von Immobilien; 3. Erstellung von Immobilienbewertungen, Wohnraumflächenberechnung, Exposéerstellung, sowie alle weiteren Dienstleistungen im Wege eines Vermittlungsgeschäfts; 4. Kommunikation mit allen Dienstleistern, Mietern, Interessenten, Eigentümern, sowie allen weiteren Dritten; 5. Organisation von Handwerkern und weiteren baulichen Maßnahmen in Verbindung mit Instandhaltung und Neubauten; 6. jegliche Bauträgertätigkeiten in Verbindung mit Instandhaltung und Neubauten von Immobilien.

§ 2 Preisgestaltung

I. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle aufgeführten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.  Zusätzliche Lieferungen und Leistungen (Zusatzleistungen) werden gesondert berechnet und verstehen sich, ebenso sofern nicht anders angegeben zzgl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

II. Unsere Preise für unsere Leistungen sind grundsätzlich über den Vertragszeitraum gebunden und erhöhen sich nur im Wege von gesonderten Vereinbarungen. Nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit sind Preiserhöhungen, sofern nicht anders bestimmt grundsätzlich durch uns möglich.

III. Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibenden, sofern nicht ausdrücklich und mindestens in Textform anders ausgewiesen. An die darin enthaltenen Preise sind wir nicht gebunden, sofern nicht ausdrücklich und mindestens in Textform anders ausgewiesen.

IV. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Vergütung Hausverwaltung

Die Vergütung richtet sich nach den gesonderten Regelungen des Hausverwaltervertrages. Die Vergütung ist monatlich im Voraus, jeweils zum 3. Werktag eines Monats fällig.

Werden von uns Leistungen erbracht, die nicht im üblichen Leistungsumfang des Hausverwaltervertrages enthalten sind bzw. für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so ist diese Leistung, soweit keine gesonderte Vereinbarung über die Vergütung vorliegt, in der verkehrsüblichen Höhe zu vergüten.

Hierüber wir die EOG Verwaltung UG eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber stellen, die ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig ist. Zahlungen sind grundsätzlich bargeldlos auf eines der von uns benannten Konten zu leisten. Sofern ein Lastschriftmandat vorliegt, zieht die EOG Verwaltung den Rechnungsbetrag ein.

§ 4 Vertraulichkeit

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen von diesen nur mit unserer vorherigen Zustimmung weitergegeben werden. Bei schuldhaften Verstößen des Kunden haftet dieser auf Schadensersatz oder gem. einer entsprechenden Vertragsstrafe, sofern eine Vertragsstrafe vereinbart worden ist, so ist dennoch die Schadenersatzpflicht nicht ausgeschlossen.

§ 5 Gefahrübergang

I. Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und einer zufälligen Verschlechterung auf den Leistungsempfänger über. Von der Übergabe an Gebühren dem Leistungsempfänger die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache.

II. Wird der Leistungsempfänger eines Grundstücks vor der Übergabe als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen, so treten diese Wirkungen mit der Eintragung ein.

III. Versendet der Leistungserbringer auf Verlangen des Leistungsempfängers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Leistungsempfänger über, sobald der Leistungserbringer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

IV. Hat der Leistungsempfänger eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Leistungserbringer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Leistungserbringer dem Leistungsempfänger für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

§ 6 Mängel der Sache

Ist unsere Leistung mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Leistungsempfänger grundsätzlich nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern, Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Der Leistungsempfänger muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Leistung schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Mängelanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Den Leistungsempfänger trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Rechte des Leistungsempfängers wegen eines Mangels des gelieferten Produkts verjähren nach 2 Jahren ab Ablieferung der Sache.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

I. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Leistungsempfänger jetzt oder zukünftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder verarbeitet, so tritt der Leistungsempfänger, soweit wir nicht ohnehin Miteigentümer der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Einstandspreise) zu dem der anderen Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung geworden sind, schon jetzt sein Eigentum bzw. Miteigentums- und Besitzrecht an der neuen Gesamtheit an uns ab und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Geräte, an denen uns Miteigentum zusteht, werden nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Leistungsempfänger ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder sonstige Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) tritt der Leistungsempfänger bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Leistungsempfänger widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen.

II. Diese Einzugsermächtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Leistungsempfänger seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Leistungsempfänger auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Leistungsempfängers sind wir berechtigt, nach Rücktritt vom Vertrag die Herausgabe der Vorbehaltsware oder ggf. die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Leistungsempfängers gegenüber Dritten zu verlangen. Der Leistungsempfänger verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Die EOG Verwaltung UG haftet nicht bei fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht die Ansprüche des Leistungsempfängers aus Produkthaftung. Weiter gilt die Haftungsbeschränkung nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Leistungsempfängers. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Lieferungen und Leistungen durch Dritte. Ebenfalls schließen wir jegliche Verantwortung für Preisangaben, Terminzusagen sowie Verfügbarkeitsangaben durch Dritte aus. Die EOG Verwaltung UG ist gem. den gesetzlichen Bestimmungen dazu verpflichtet und sofern gewünscht auch vorzulegen, dass eine Vermögensschadenshaftpflicht mit mind. 500.000€ pro Schadensfall vorliegt.

§ 9 Lieferung und Leistung

Termine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform oder der Textform. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten sowie der Abklärung aller technischen Fragen und setzen die Erfüllung aller anderen erforderlichen Mitwirkungspflichten des Leistungsempfängers voraus. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, und Ähnliches) sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Leistung, um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

§ 10 Teilleistungen

Wir sind zu Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§ 11 Tätigwerden für den anderen Vertragspartner

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil einer Maklertätigkeit provisionspflichtig tätig zu werden, sind allerdings in diesem Fall gleichermaßen wie im Falle einer Hausverwaltungsaufgabe neutral zu entscheiden.

§ 12 Provisionen bei Maklertätigkeiten

I. Die Aufnahme von Verhandlungen, Rückfragen und Besichtigungen bedeuten Auftragserteilung zu unseren Geschäftsbedingungen. Ebenso das Anfordern von konkreten Informationen mit Objektbenennung. Unser Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung bezüglich des von uns benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend.

II. Die Schlüsselübergabe der vermittelten Wohnung findet im Regelfall durch die EOG Verwaltung UG statt. Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserteilung zu zahlen.

III. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritts einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger (unseren Kunden) ausgeübt, das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Partei begründet ist, tritt an Stelle unseres Provisionsanspruches ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.

IV. Wird der Vertrag zu anderen als den von uns ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Vermittlungstätigkeit geschlossen wird.

§ 13 Provisionssätze bei Maklertätigkeiten

Die Provision beträgt – soweit nicht anders ausgewiesen oder schriftlich vereinbart:

1. für die Vermietung von Wohnraum: 2,38 NKM inkl. MwSt.

2. für die Vermietung von Gewerberaum: 3 NKM zzgl. MwSt.

3. bei Verkauf Wohnen/ Gewerbe: Nach Absprache mit dem Auftraggeber, im Normalfall 6,75% des Verkaufspreises inkl. MwSt., zahlbar zur Hälfte durch den Käufer und zur Hälfte durch den Verkäufer. Diese Regelung entfällt im Grundsatz bei Vermittlung an einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

II. Die Pflicht zur Zahlung der Provision entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags und erlischt nicht bei Rücktritt vom Kaufvertrag. Sofern ein Vertragsabschluss während des Tätigkeitszeitraums ohne das Zutun der EOG Verwaltung geschlossen worden ist, so ist mindestes, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart worden ist, eine Entschädigung in Höhe von 3,57% des Verkaufspreises inkl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer, sowie etwaiger Schadensersatz durch den Auftraggeber zu zahlen.

§ 14 Vertragsverhandlungen und Abschluss

(1) Wir sind berechtigt, beim Vertragsschluss anwesend zu sein, ein Termin ist uns daher rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben des Weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.

§ 15 Verbraucherhinweis zur Streitbeteiligung

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Wir nehmen auch nicht am Verfahren zur alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen gemäß § 36 VSBG teil.

§ 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Handelt es sich auch bei unserem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Stadt Kiel. Es findet deutsches Recht Anwendung. Diese Rechtswahl gilt bei Verbrauchern nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des EU-Staates oder der Schweiz, in dem bzw. der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Die EOG Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) vertreten durch die Geschäftsführer


Newsletter Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise gelten für die Inanspruchnahme des Newsletters der EOG Verwaltung UG (haftungsbeschränkt)

 

§ 1 Geltungsbereich

I. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für das Abonnement des Newsletters der EOG Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend Anbieter). Der Anbieter bietet dem Interessenten dazu die Möglichkeit, sich auf einer Unterseite der Website des Anbieter (www.eog-verwaltung.de) mittels eines dort bereit gestellten Formulars für das Abonnement zu registrieren.

II. Diese AGBs werden vom Interessenten mit dem Absenden der Registrierung akzeptiert.

III. Der Interessent kann diese AGB mit dem Link 'AGB' aufrufen, ausdrucken sowie herunterladen bzw. speichern.

§ 2 Einwilligung, Aktivierung des Newsletters

I. Einwilligungsberechtigt für die Newsletter-Registrierung sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung mindestens 16 Jahre alt sind.

II. Der Registrierungsprozess für Newsletter des Anbieters erfolgt über das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren. Nach Absenden des entsprechenden Anmeldeformulars wird eine automatisierte E-Mail an die angegebene Empfängeradresse versendet. In dieser E-Mail wird der Empfänger aufgefordert, sein Newsletter-Abonnement über einen Linkklick zu bestätigen. Erst mit dieser Bestätigung wird der Eintrag in den Verteiler aktiviert und der Empfänger erhält in Zukunft den gewünschten Newsletter.

III. Der Interessent erteilt durch die Anmeldung zum Newsletter und den Klick auf den Bestätigungslink die ausdrückliche Einwilligung für die regelmäßige Zusendung des abonnierten Newsletters.

§ 3 Nutzung Ihrer Daten

I. Ihre Daten werden auf Grundlage Ihrer Einwilligung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO genutzt. Soweit der Abonnent keine zusätzliche Einwilligung zur weiteren Verarbeitung und Nutzung seiner im Rahmen der Inanspruchnahme des Newsletters gemachten Angaben inklusive seiner persönlichen Daten erteilt, werden diese ausschließlich zur Versendung des Newsletters beim Anbieter elektronisch in maschinenlesbarer Form gespeichert, verarbeitet und genutzt. Die EOG Verwaltung UG speichert die Daten nur so lange, wie Sie den Newsletter abonnieren. Sobald Sie den Newsletter abbestellen, werden Ihre Daten gelöscht.

II. Der Anbieter speichert Ihren Vor- und Nachnamen, um eine persönliche Ansprache vornehmen zu können. Ihr E-Mail Adresse benötigen wir, um Ihnen den Newsletter zukommen lassen zu können.

§ 4 Widerrufsrecht

Die Einwilligung zum Abonnement kann jederzeit durch Klick auf den Abmeldebutton am Ende der Newsletter-Email (Double-Opt-Out-Verfahren) widerrufen werden.

§ 5 Betroffenenrechte

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

I. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

II. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

III. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

IV. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

V. Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

§ 6 Verantwortliche Stelle und Datenschutzbeauftragter

I. Verantwortlich für die Datenerhebung ist die:

Die EOG Verwaltung UG (haftungsbeschränkt)

Bärenkrog 6 in 24113 Kiel

Telefon 0431 6475119

E-Mail: info@eog-verwaltung.de

II. Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter gleicher Adresse und Kontaktdaten.

§ 7 Haftung

Der Anbieter haftet nicht für falsche Informationen, die durch Abonnenten und/oder Dritte, inklusive der Kooperationspartner des Anbieters, hervorgerufen und verbreitet werden und die mit der Aussendung von Informationen über den Newsletter im Zusammenhang stehen. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Gewähr dafür, wenn E-Mails oder Dateneingaben (z.B. in Online-Teilnehmerformulare des Newsletters) nicht den in diesen AGB festgelegten bzw. den für die Website festgesetzten technischen Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden.

§ 8 Schlussbestimmungen

I. Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt hinsichtlich der Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

II. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder undurchsetzbar, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.

III. Erfüllungsort und Gerichtsstand für juristische Personen und Kaufleute ist, soweit eine Vereinbarung hierüber gesetzlich zulässig ist, Kiel.

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